Gemäß § 2 (1) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen als Arbeitsmittel. Somit zählen die in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 klassifizierten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Geräte als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Elektrische Geräte, die nicht als Arbeitsmittel gelten und innerhalb des Unternehmens verwendet werden, wie z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, müssen jedoch gleichermaßen geprüft werden. Hiervon können Gefahren für die Beschäftigten ausgehen.

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel – Die Verantwortung liegt beim Unternehmer!

In Deutschland erlassen die Berufs­ge­nos­senschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversiche­rung Un­fall­ver­hü­tungsvorschriften (UVV). Die UVV BGV A3 (jetzt DGUV) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet den Unternehmer regelmäßige Sicherheitsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchzuführen.

Betriebssicherheitsverordnung

Der Gesetzgeber hat mit der Veröffentlichung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) das Recht der Anlagen- und Betriebssicherheit grundlegend neu modernisiert. Die BetrSichV fasst die Vorschriften für die Bereitstellung und die Be­nutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungs­bedürftiger Anlagen zusammen.

Die technischen Regeln für Be­triebs­si­cher­heit (TRBS) konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Er­mitt­lung und Bewertung von Ge­fährdungen sowie der Ablei­tung von geeigneten Maßnahmen.

Ähnlich wie das Arbeitsschutzgesetz richtet sich die BetrSichV direkt an den Arbeitgeber. Dem Unternehmer wird somit per Gesetz die Verantwortung für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel für seine Beschäftigten übertragen.

Die Pflicht zur Prüfung gilt für alle Be­triebe, Unternehmen, den öf­fentlichen Dienst, die Bun­deswehr, das THW, Feuerwehren, etc…, kurz gesagt in al­len Bereichen, in denen Menschen elek­trische Geräte als Ar­beitsmittel einsetzen.

Verstöße gegen diese Verordnung gelten nicht mehr alleine als Ordnungswidrigkeit, sondern können einen Straftatbestand darstellen, der mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsentzug geahndet werden kann. Hierzu kann es kommen, wenn ein Unternehmen aus Kostengründen auf die Prüfung der Arbeitsmittel verzichtet und es durch mangelhafte Arbeitsmittel zu einem Personenunfall kommt.

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Berührbare aktive Leiter einer beschädigten Isolierung eines Leitungsrollers

Um die Sicherheit eines Arbeitsmittels (z.B. handgeführte elektrische Betriebsmittel/Werkzeuge) über die komplette Lebensdauer zu gewährleisten, sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen erforderlich.

Die Prüfung ist von „befähigten Personen“ durchzuführen, die aufgrund ihrer Berufs­aus­bildung, ihrer Berufs­er­fahrung und durch ihre zeitnahe be­rufliche Tätigkeiten über die er­for­der­lichen Fachkenntnisse zur Prü­fung der Arbeitsmittel verfügen.

Der Arbeitgeber bzw. die befähigte Person (Prüfer) muss eigenverantwortlich für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, aus der Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen hervorgeht.

Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Prüfer an den Beispielen der TRBS 1201, Punkt 2.5.2 und an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft (Durchführungs­anweisung § 5 Prüfungen, BGV A3) orientieren.

Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702

Die Prüfung elektrischer Geräte ist gemäß der Norm DIN VDE 0701-0702, „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“, durchzuführen.

Die Prüfung gliedert sich in die Schritte:

  1. Sichtprüfung
  2. Messung des Schutzleiterwiderstands, Isolations­widerstands, Schutzleiter- und Berührungsstroms
  3. Funktionsprüfung erforderlich nach Instandsetzung und Änderung, ggf. auch nach Wiederholungsprüfung
  4. Dokumentation
Prüfung einer Arbeitsleuchte der Schutzklasse I

Prüfung einer Arbeitsleuchte der Schutzklasse I

Batteriebetriebener Gerätetester BENNING ST 710

Für die mobile Prüfung elektrischer Geräte bietet die Firma BENNING mit dem BENNING ST 710/720 erstmalig einen batteriebetriebenen Gerätetester für den netz-unabhängigen Einsatz an. Der Gerätetester überzeugt durch seine einfache Handhabung und durch ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. Die Bedienung erfolgt über drei Tasten, die den automatischen Prüfablauf für Geräte der Schutzklasse I, II (III) und Verlängerungsleitungen starten.

Die Prüfung ist innerhalb von 10 Sek. abgeschlossen und liefert alle Messergebnisse inklusive einer Gut/Schlecht-Anzeige übersichtlich dar­ge­stellt auf dem Display. Über den integrierten Kaltgerätestecker können Netzanschluss­leitungen von PC’s, Leitungsroller und Mehrfachverteiler auf Leitungsbruch und Kurzschluss geprüft werden.

Ferner sind Spannungsmessungen an Schutzkontakt­steckdosen über die im Lieferumfang befindliche Kaltgeräteleitung einfach und sicher durchführbar.

Auch bei der Protokollierung der Messwerte können wir weiterhelfen.

Kontaktieren Sie unser Team und lassen Sie sich zu diesem Thema beraten!

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